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by Lara Helber

LOving cat care fOr yOur
furry frienDs!

Katzensitting: Wer haftet bei Schäden?

Wenn es in den Urlaub geht, dann bleiben die Samtpfoten am liebsten zu Hause in den eigenen vier Wänden. Ich als Tiersitter kümmere mich dann während deiner Abwesenheit um deine tierischen Lieblinge. Doch was ist, wenn das Tier in der Zeit etwas kaputt macht oder entläuft? Wer kommt in dem Fall für den verursachten Schaden auf?

 

Sporadisches Katzensitting
Da es bei dem sporadischen Katzensitting, auch wenn ich einen kleinen Unkostenbeitrag bekomme, um eine Gefälligkeitsverhältnis handelt bleibe ich als Katzensitter  im Fall eines Schadens durch die Katze haftungsfrei.

Grobe Fahrlässigkeit
Bei grober Fahrlässigkeit, beispielsweise wenn ich die Katze nicht wie vereinbart füttere und sie dadurch krank wird oder sogar zu Tode kommt, dann hafte ich.   

Medizinische Notfallsituationen
Ich als dein Katzensitter bin verpflichtet, angemessene Schritte zu unternehmen, um den Katzenbesitzer (oder, wenn der Katzenbesitzer nicht erreichbar ist, die alternative Kontaktperson des Katzenbesitzers)so schnell wie möglich zu informieren und Kontakt aufzunehmen, wenn eine Situation eingetreten ist, in der die Katze eine tierärztliche Notfallversorgung benötigt. 
 
Sollte der Katzenbesitzer trotz angemessener Bemühungen nicht erreicht werden können, ermächtigt der Katzenbesitzer den Katzensitter, sich in seinem Namen um die sofortige Behandlung der Katze des Katzenbesitzers zu bemühen. Der Katzenbesitzer erklärt sich damit einverstanden, die vollen Kosten einer solchen medizinischen Notfallbehandlung zu tragen und dem Katzensitter die Kosten zu erstatten, falls der Katzensitter für eine solche medizinische Notfallbehandlung bezahlt hat.


Um hier im Vorfeld schon Probleme zu vermeiden würde ich diese Eventualitäten sehr gerne mit dir abklären und besprechen.

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